Umzugskosten
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
- Wer rastet, der rostet-
Natürlich ist hier von Umzügen die Rede, die jobbedingt stattfinden. Und auch bei diesem Thema gibt es wieder viele „Wenn“ und „Aber“. Zunächst das Grundsätzliche:
Umzugskosten, die durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind als Werbungskosten abziehbar.
Der Abzug der Umzugskosten als Werbungskosten ist also nur dann möglich, wenn der Wohnungswechsel berufsbedingt stattfindet.
Eine berufliche Veranlassung ist gegeben:
- wenn der Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verkürzt und sich die Gesamtdauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt zumindest zeitweise um mindestens eine Stunde ermäßigt (BFH vom 26.10.1992; BStBl II 1993, S. 610); wichtig: nicht erforderlich ist, dass der Wohnungswechsel mit einem Wohnortwechsel oder Arbeitsplatzwechsel verbunden ist (H 41 LStH 2008);
- wenn der Umzug im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfindet, z.B., wenn der Arbeitnehmer eine Dienstwohnung bezieht, die aus betrieblichen Gründen bestimmten Arbeitnehmern vorbehalten ist, um z.B. deren jederzeitige Einsatzmöglichkeit zu gewährleisten (BFH vom 28.04.1988; BStBl II, S. 777);
- bei erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit; <li| bei einem Wechsel des Arbeitgebers;
- bei einem Wohnungswechsel in Zusammenhang mit einer Versetzung;
- bei einem Wohnungswechsel an den Beschäftigungsort zur Beendigung der doppelten Haushaltsführung.
Wenn klar ist, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte, wie viel von den entstandenen Kosten können nun abgesetzt werden? Das Einkommensteuergesetz sagt darüber kaum etwas aus. Die Verwaltungsanweisungen beziehen sich aber auf die Regelungen, die bei dienstlich veranlassten Umzügen für Bundesbeamte gelten. Daraus folgt, dass zunächst die belegten unmittelbaren Kosten angesetzt werden können.
Erstattungen des Arbeitgebers
Erstattet der Arbeitgeber die Umzugskosten steuerfrei in voller Höhe oder teilweise, so müssen die Werbungskosten natürlich in dieser Höhe gekürzt werden. Klar. Doch zunächst zu den wichtigsten Umzugskosten, die natürlich durch entsprechende Nachweise belegt werden müssen.
Kosten für die Wohnungssuche
Zu den Umzugskosten gehören auch die Kosten für Wohnungssuche und Besichtigungen. Die Höhe dieser Aufwendungen ist davon abhängig, wie viele Personen an der Besichtigung beteiligt waren.
Grundsätzlich haben Sie diese Wahl: Entweder setzen Sie die Kosten für zwei Fahrten ab, wenn Sie allein besichtigen, oder die Kosten für eine Fahrt, wenn noch jemand mitkommt. Dabei gewährt der Gesetzgeber Tage- und Übernachtungsgeld je Reise für höchstens zwei Reise- und zwei Aufenthaltstage.
Tipp für den WISO Sparbuch-Anwender: Die Berechnung der Höchstbeträge nimmt Ihnen das WISO Sparbuch ab.
Die Höhe der Reisekosten richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen für Dienstreisen. Wir verweisen auf die Ausführungen im Abschnitt „Reisekosten“.
Kosten für die Beförderung des Umzugsgutes sind:
- Kosten des Spediteurs,
- Kosten für den angemieteten Möbelwagen,
- Kosten für das zum Umzug eingesetzte eigene Auto sowie
- Reisekosten für den Umzugstag.
Reisekosten für den Umzugstag
Zu den bei einem Umzug entstandenen Reisekosten können Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegelder) und Übernachtungskosten gehören.
Verpflegungsaufwendungen können Sie wie die auch für Dienstreisen geltenden Tagespauschalen ansetzen - jedoch nur für die zum Haushalt gehörenden Personen und insgesamt zwei Reisetage. Sollte dabei eine Übernachtung nötig geworden sein, können Sie auch diese Kosten (allerdings ohne Frühstück) in der nachgewiesenen Höhe abziehen.
| Tipp: |
|
Die Höhe der Reisekosten richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen für Dienstreisen. Sie können für alle zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen angesetzt werden. |
Mietentschädigungen
Das kennen Sie sicher: wenn sich die Mietzahlungen des alten gekündigten und des neuen Mietvertrages überschneiden. Eine teure Angelegenheit. Sie haben aber die Möglichkeit, sich davon einiges zurückzuholen. Die Miete für die bisherige Wohnung können Sie für längstens sechs Monate absetzen, wenn bereits Miete für die neue Wohnung gezahlt werden musste. Bis zu drei Monatsmieten für die neue Wohnung sind absetzbar, wenn diese noch nicht genutzt werden konnte.
Kosten der Wohnungsvermittlung
sind die notwendigen ortsüblichen Maklergebühren für die Vermittlung, Kosten für Zeitungsinserate und Telefonkosten.
Maklergebühren
für eine gemietete Wohnung können steuerlich abgezogen werden - nicht aber die Maklergebühren für ein z.B. wegen des Wohnortwechsels gekauftes Haus! Gleichermaßen darf der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber in diesem Fall eine steuerfreie Erstattung leisten wie bei einer gemieteten Wohnung.
Kosten für Kochherd und Heizgeräte
Hier berücksichtigt das Finanzamt nur die Kosten für Öfen bis zu einem Betrag von 163 Euro pro Zimmer und für einen Herd bis zu einem Betrag von 230 Euro. Bedingung: Die alten Geräte sind völlig hinüber oder aber die Neuanschaffung wurde nötig, weil es in der neuen Wohnung keinen Herd und keinen Ofen gab.
Aufwendungen für Nachhilfeunterricht
Einen Umzug stecken Kinder oft nicht so leicht weg. Sie müssen sich an die neue Schule gewöhnen, und das kostet Kraft - was sich zuweilen bei den Leistungen bemerkbar macht. Deshalb wird der Nachhilfeunterricht vom Gesetzgeber gefördert, und zwar mit folgenden Beträgen (BMF-Schreiben vom 5. August 2003; BStBl 2003 I, S. 416):
| Unterrichtskosten 2007 | |
|---|---|
| steuerliche Höchstbeträge | Euro |
| Beendigung des Umzugs: nach 31. Juli 2004 | 1.409 |
Allerdings gibt es hier eine Nebenbedingung: Bis zur Hälfte des Höchstbetrags werden die angefallenen Unterrichtskosten in voller Höhe anerkannt; für Unterrichtskosten, die darüber hinausgehen, werden steuerlich nur 75% berücksichtigt. Bevor das Finanzamt die jeweiligen Höchstbeträge (s.o.) anrechnet, verlangt es den Nachweis folgender tatsächlich angefallener Unterrichtskosten:
| Tatsächlich gezahlte Unterrichtskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Beendigung des Umzugs | abzugsfähiger Höchstbetrag (Euro) | zu 100% anzusetzen (Euro) | zu 75% anzusetzen (Euro) | insgesamt (Euro) |
| nach 31.7.2004 | 1.409 | 704 | 940 | 1.644 |
I was here 14.12.2009
Sonstige Umzugskosten
Wenn Sie die weiteren Umzugskosten nicht nachweisen, so gibt es dafür Pauschbeträge. Nach dem o.a. Schreiben bzw. nach § 10 BUKG betragen die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen:
| Pauschbeträge für Umzugsauslagen | nach 31.7.2004 (Euro) |
|---|---|
| Verheiratete | 1.121 |
| Ledige | 561 |
| Jede weitere zum Haushalt gehörende Person ¹ | 247 |
¹) Dazu gehören die Kinder einschließlich Stief- und Pflegekinder, Verwandte bis zum 4.Grad, Verschwägerte bis zum 2.Grad.
Abzug bei Kostennachweis
Anstelle der in § 10 BUKG pauschal erfassten sonstigen Umzugskosten können auch die im Einzelfall nachgewiesenen höheren sonstigen Umzugskosten als Werbungskosten abgezogen werden (R 41 Abs. 2 LStR 2005).
| Wichtig: |
|
Der Nachweis der sonstigen Umzugskosten gemäß § 10 BUKG ist notwendig bei einem Umzug anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, weil die Pauschalierung dafür nicht gilt (R 43 Abs. 10 LStR 2006). |
Dies versteht der Gesetzgeber unter sonstigen Umzugskosten:
- Antennen sowie Ab- und Anbaukosten von Antennen/Satelliten-Anlagen,
- Haushaltsgeräte sowie Abbau- und Anschlusskosten von Haushaltsgeräten,
- Herde/Öfen sowie Abbau- und Anschlusskosten von Herden und Elektroöfen,
- Lampen sowie Abbau- und Anschlusskosten von Lampen,
- Maklerkosten.
Wird vom Arbeitgeber eine vorgesehene Versetzung rückgängig gemacht, so sind die dem Arbeitnehmer entstandenen vergeblichen Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar (BFH vom 24.05.2000; BStBl II 2000; S. 584). Aber: Maklerkosten für den Erwerb eines neuen Einfamilienhauses sind keine Umzugskosten (BStBl II 2000, S. 586).
Weitere sonstige Umzugskosten:
- Mietvertrag sowie Kosten wegen vorzeitiger Auflösung des Mietvertrags (BFH-Urteil vom 1.12.1993; BStBl II 1994, S. 323),
- Personalausweis sowie die Kosten der Umschreibung,
- Pkw: Aufwendungen für neue Kennzeichen und die Ummeldung,
- Kosten für die laut Mietvertrag bei Auszug in der alten Wohnung auszuführenden Schönheitsreparaturen,
- Telefon: Anschlusskosten eines neuen Telefons,
- Trinkgelder sowie die Zuwendungen an das Umzugspersonal (bis zu vier Euro pro angefangenem Möbelwagenmeter).
