Bewerbungskosten
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Inhaltsverzeichnis |
- Eindruck machen und dabei sparen -
Art und Aufwendung
Grundsätzlich gilt: Haben Sie alle Nachweise brav vorgelegt, können Sie alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung auch absetzen. Solche Nachweise können zum Beispiel selbst aufgegebene Inserate sein oder auch solche, auf die Sie sich beworben haben.
Hat man Sie zum Vorstellungstermin gebeten, so kann eine Quittung über die erstatteten Reisekosten ein wichtiger Nachweis sein.
Die wichtigsten erstattungsfähigen Kosten auf einen Blick:
- Inseratskosten,
- Ausgaben für Papier, Porto, Fotokopien, Passfotos, Bewerbungsmappen
- Telefon-, Telefaxkosten,
- Reisekosten.
Reisekosten bei einer Bewerbung
Die Höhe der anzusetzenden Reisekosten richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen für Dienstreisen. Bitte lesen Sie nach im Abschnitt „Reisekosten“.
Fahrtkosten
Aufwendungen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind in voller Höhe abzuziehen.
Die Kosten für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug können Sie entweder in tatsächlicher Höhe oder aber in Höhe der allgemeinen Kilometerpauschalen geltend machen (bei einem PKW sind das 30 Cent pro gefahrenen Kilometer). Aufwendungen für Mehrverpflegung können nur noch in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Pauschbeträge abgezogen werden; auch zu diesem Thema finden Sie Näheres unter „Reisekosten“.
Übernachtungskosten im Inland
können Sie in tatsächlicher Höhe geltend machen. Und schon wieder missgönnt man Ihnen das Müsli: Für ein im Übernachtungspreis enthaltenes Frühstück müssen Sie 4,50 Euro je Übernachtung abziehen.
Kürzungen
In der Regel erstattet der potenzielle neue Arbeitgeber Ihnen die Reisekosten fürs Vorstellungsgespräch. Dann haben Sie natürlich Ihre Aufwendungen in dieser Höhe zu kürzen.
