Die Frage nach dem Fahrtenbuch stellt sich immer dann, wenn entweder
In beiden Fällen müssen die Kosten ermittelt werden, die auf Privatfahrten entfallen. Der Gesetzgeber lässt grundsätzlich zwei Methoden zu:
Bei der 1%-Regelung müssen monatlich 1% des Brutto-Listenpreises (Neupreis) als Einnahme versteuert werden. Im Gegenzug sind damit sämtliche Kosten für Privatfahrten abgegolten. Seit 2007 ist die Pauschale Methode allerdings nur noch zulässig, wenn der Anteil der Privatnutzung des PKW unter 50 % liegt (dem Finanzamt muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden).
Es ist kein großes Geheimnis, dass die Fahrtenbuchmethode aufwendiger ist als die pauschale "1%- Methode". Umso wichtiger ist dabei die Frage nach der Höhe des steuerlichen Vorteils. Insbesondere bei Privatfahrten können die Unterschiede beachtlich sein. Für die Beurteilung im Einzelfall spielen dabei die Höhe des Kauf- und/oder Listenpreises des benutzten PKW und die Jahresfahrleistung eine entscheidende Rolle.